Am 25.05.2018 tritt das neue Gesetz zum Datenschutz in Kraft.
Wenn Sie Bedenken haben, ob Ihre geschäftliche EDV und die damit zusammenhängenden Arbeitsprozesse mit den neuen Anforderungen konform gehen, kontaktieren Sie mich für eine fundierte Einschätzung der aktuellen Situation.
In Absprache mit Ihrem Datenschutzbeauftragten bringe ich Ihre IT (und sei es nur ein einzelner Computer) auf das geforderte Maß an Sicherheit.
Jetzt ist der optimale Zeitpunkt eventuell angestaubte Soft- und Hardware kostengünstig auf einen aktuellen und sicheren Stand zu bringen!